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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Finanzvertriebe

HYPOFY GmbH
Schwindstr. 5
76135 Karlsruhe

– im Folgenden „Anbieter“ –

für Verträge mit gewerblichen Kunden

– im Folgenden „Kunde“ –
– Anbieter und Kunde im Folgenden die „Parteien“ –

Aufbau und Geltungsbereich dieser AGB

Diese AGB bestehen aus zwei Teilen: Teil A gilt für Software-Nutzungsverträge über die Anwendung „HYPOFY“ (App und CRM). Teil B gilt für Verträge über die Erstellung, das Hosting und den Betrieb einer Berater-Webseite („Berater-Webseite“). Für Verträge über Berater-Webseiten gelten die Regelungen des Teils A nur, soweit Teil B auf sie verweist; bei Widersprüchen geht Teil B vor. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Teil A: Software-Nutzungsverträge über die Anwendung „HYPOFY“

Präambel

Der Anbieter betreibt eine Anwendung (im Folgenden die „App“), mit deren Hilfe registrierte Nutzer (im Folgenden die „Endnutzer“) Angebote zu Immobiliendarlehen einholen können. Des Weiteren betreibt der Anbieter eine Web-Anwendung (im Folgenden das „CRM“), das der Kunde zur Verwaltung der Endnutzer einsetzen kann. Die Gesamtheit des Systems besteht aus der App und dem CRM (im Folgenden die „Anwendung“). Die Anwendung wird als „HYPOFY“ und in Form verschiedener White Label-Instanzen bereitgestellt. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche Instanzen.

Das CRM der „HYPOFY“ App ist unter https://app.hypofy.de erreichbar. Um die Funktionen der App vollumfänglich nutzen zu können, müssen Endnutzer innerhalb der App relevante Angaben zu ihrer Person und zur zu finanzierenden Immobilie angeben. Die Angebote werden anschließend, je nach Verfügbarkeit, von sog. Darlehensplattformen über eine Schnittstelle automatisiert abgerufen. Die Plattform Europace, ein europäischer Marktplatz für Finanzierungsprodukte, der von der Europace AG, Heidestraße 8, 10557 Berlin (im Folgenden „Europace“) betrieben wird, ist eine solche Darlehensplattform. Ebenfalls ist die Plattform ehyp, die von der Prohyp GmbH, Domagkstraße 34, 80807 München (im Folgenden „Prohyp“) ist eine vergleichbare Darlehensplattform.

Schwerpunkt der Tätigkeit des Kunden ist insbesondere, aber nicht ausschließlich die Vermittlung von Finanzierungsprodukten externer Produktanbieter (nachfolgend „Finanzierungsgeber“) an Interessenten, die auf der Suche nach Finanzierungslösungen sind. Kunden, die unmittelbar oder mittelbar an die Europace- oder Prohyp-Plattform angebunden sind, können die Integration der App an diese Schnittstelle in Anspruch nehmen.

Der Kunde ist daran interessiert, in die Datenbank der Anwendung als Berater aufgenommen zu werden, damit die Finanzierungsanfragen der Endnutzer der App an den Kunden übermittelt werden können und er diese im Anschluss mithilfe der Europace- oder Prohyp-Plattform bearbeiten kann. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Zugang des Kunden zur Europace- oder Prohyp-Plattform. Dieser wird nicht von dem Anbieter zur Verfügung gestellt. Ferner unterstützt der Anbieter nicht bei der Einrichtung eines solchen Zugangs.

Die Anbindung des Kunden an die Anwendung, um die Nutzung durch den Kunden zu ermöglichen, erfolgt gegen Zahlung einer monatlich oder jährlich zu entrichtenden Lizenzgebühr, die vom Kunden an den Anbieter zu zahlen ist.

1. Gegenstand der Leistungen des Anbieters

1.1 Der Anbieter erteilt dem Kunden die bestellten Lizenzen zur Nutzung der Anwendung „HYPOFY“ oder ein vergleichbaren White Label-Instanz und den damit verbundenen Daten und sonstiger Software.

1.2 Der Anbieter räumt dem Kunden mit Bereitstellung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nach der vertraglichen Vereinbarung ordentlich und im Übrigen nur außerordentlich kündbare oder aussetzbare, nicht übertragbare Recht ein, die Leistung einschließlich etwaig zur Nutzung der Leistung körperlich zur Verfügung gestellter Zugangssoftware zu nutzen.

1.3 Die Vertragssoftware steht ausschließlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde ist für die ausreichende Anbindung an das Internet, z.B. über DSL oder sonstige Breitbandanschlüsse, sowie die Einhaltung der Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Kunde.

1.4 Der Kunde erhält die Zugangsdaten der einzelnen Lizenzen zur Nutzung der Anwendung per E-Mail oder vergibt diese im Zuge des Onboardingprozesses im CRM selbstständig.

1.5 Der Anbieter wird den Kunden für die Dauer dieses Vertrages in die Datenbank der App aufnehmen. Der Anbieter wird zu diesem Zweck die folgenden Leistungen erbringen:

1.5.1 Onboarding des Kunden gem. Ziff. 2;

1.5.2 Übermittlung von Finanzierungsanfragen der Endnutzer an den Kunden gem. Ziff. 3;

1.5.3 Support des Kunden gem. Ziff. 5;

1.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Software im eigenen Rechenzentrum zu betreiben oder sich hierfür eines externen Dienstleisters zu bedienen.

1.7 Der Anbieter stellt die Software an ihrem Übergabepunkt zum Internet mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 97,5 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung von weniger als 60 Sekunden verursachen, zählen zur verfügbaren Nutzungszeit. Wird am Ende eines Kalenderjahres festgestellt, dass die Verfügbarkeitszusage nicht eingehalten wurde, gilt folgende pauschalierte Minderung der im Abrechnungszeitraum gezahlten Vergütung als vereinbart (Nichtverfügbarkeitsstaffel):

1.7.1 Minderung von 95% < 97,5% = 5%; 90% < 95% = 10%; < 90% = 20%

1.8 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Vertragssoftware nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln und zu verändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklung und oder Veränderung durch den Anbieter. Der Anbieter wird zur Erbringung der vorstehenden Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranziehen.

1.9 Bei der Anwendung handelt es sich um geistiges Eigentum des Anbieters und seiner Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software sowie alle Teile hiervon, stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Anbieters und seiner Lieferanten dar. Die Software und ihre Bestandteile sind gesetzlich geschützt (z. B. durch das deutsche Urheberrecht). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbart, werden dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte an der Software oder Teilen davon gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden, sind dem Anbieter und seinen Lieferanten vorbehalten. Ein Reverse Engineering der Dienstleistungen und Produkte des Anbieters sowie Ihrer Lieferanten durch den Kunden ist in jeglicher Form untersagt.

1.10 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie wissentlich Dritten zugänglich zu machen, die keine Named User sind. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Dies gilt auch für alle dem Kunden überlassenen Vertrags- und Lizenzunterlagen.

1.11 Der Kunde stimmt der Kontaktaufnahme durch den Anbieter zu werblichen Zwecken (z.B. zur Information über neue Produkte und Funktionen) zu.

2. Onboarding des Kunden

2.1 Der Anbieter erbringt die nachstehend beschriebenen Onboarding-Leistungen:

2.1.1 Aufnahme des Kunden (insb. Name, Kontakt, Unternehmen, Bild des Kunden) in die Datenbank der App;

2.1.2 Einrichten einer Kalenderintegration in Abstimmung mit dem Kunden, um Endnutzern die Möglichkeit zu geben, beim Kunden einen Termin zu buchen. Der Anbieter weist daraufhin, dass der gesamte Funktionsumfang der Plattform nur durch die Integration einer Calendly-Schnittstelle (mind. Abonnement „Standard“) gewährleistet werden kann. Die Kosten, sofern anfallend, der Kalender-Schnittstelle trägt der Kunde;

2.1.3 Herstellen einer Verknüpfung zwischen dem Europace- oder Prohyp-Konto des Kunden und dem Backend der App (im Folgenden die „Schnittstelle“) zur Übertragung von Informationen und Dokumenten der Endnutzer in das Europace- oder Prohyp-Konto des Kunden.

2.2 Der Onboarding-Prozess kann nur durchgeführt werden, wenn der Kunde die zum jeweiligen Zeitpunkt für das Onboarding notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm zum Zwecke des Onboardings übermittelten Daten zutreffend, korrekt und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Anbieter alle zukünftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für den vorliegenden Vertrag relevant sind.

2.3 Führt der Kunde das Onboarding selbstständig im CRM durch, ist der Kunde zur Verifizierung seiner E-Mailadresse durch den vom Anbieter per E-Mail bereitgestellten Verifizierungslink verpflichtet. Führt der Kunde die Verifizierung nicht innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Onboarding durch, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Konto des Kunden zu sperren.

3. Übermittlung von Finanzierungsanfragen an den Kunden

3.1 Der Anbieter wird Finanzierungsanfragen, die von Endnutzern der App eingereicht wurden, an den betreffenden Kunden weiterleiten. Der Anbieter übermittelt dabei mindestens die nachstehend genannten Informationen des Endnutzers an den Kunden. Der Anbieter bemüht sich, ist aber nicht dazu verpflichtet, weitere, zur Sachbearbeitung des Endkunden nützliche Informationen über den Endnutzer, an den Kunden zu übermitteln. Die personenbezogenen Angaben des Endnutzers beziehen sich auf den Hauptantragsteller des Finanzierungsvorhabens.

3.1.1 Name

3.1.2 E-Mail-Adresse

3.1.3 Telefonnummer

3.2 Voraussetzung für die Übermittlung von Finanzierungsanfragen an den Kunden ist eine Zuordnung des Endnutzers zum jeweiligen Kunden. Diese Zuordnung erfolgt bei der Registrierung des Endnutzers, sofern dieser die Installation der App über einen individuellen Link (im Folgenden „Empfehlungs-/Einladungslink“), den der Kunde dem Endnutzer bereitstellt, erfolgt. Dieser Link enthält die Information, dass Endnutzer, die die App über diesen Link installieren, dem Kunden zuzuordnen sind. Die Erstellung und Verteilung derartiger Links sind Aufgabe des Kunden.

3.3 Die vom Endnutzer im Rahmen seiner Finanzierungsanfrage übermittelten Daten werden automatisiert in das Europace-Konto des Kunden übertragen, sofern der Kunde ein solches Konto verbunden und aktiviert hat. Aktualisiert der Endnutzer nach der Übermittlung an den Kunden Angaben, die für die Sachbearbeitung relevant sind, werden diese automatisch durch den Anbieter im entsprechenden Europace-Vorgang des Kunden aktualisiert. Hierzu zählen auch Dokumente, die ein Endnutzer über die App zur Kreditsachbearbeitung hochladen kann. Der Kunde kann einen Vorgang in der Beratersicht sperren, sodass die Synchronisation zu Europace unterbrochen wird. Die Synchronisation der Daten und Dokumente mit dem Prohyp-Konto des Kunden geschieht nicht automatisiert, sondern erfolgt manuell durch die Bedienung des CRMs durch den Kunden.

3.4 Um den Endnutzer zu Aktivitäten in der App, z.B. zu Terminbuchungen oder Angabe weiterer Daten, zu bewegen, sendet der Anbieter automatisierte Nachrichten an den Endnutzer. Diese Nachrichten werden meist per Push-Nachricht, Chat-Nachricht oder E-Mail versandt. Die Nachrichten werden teilweise aus Kundensicht formuliert und mit dem Namen des Kunden unterschrieben. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, derartige Nachrichten automatisiert in seinem Namen an den Endnutzer zu senden.

4. Reklamation von übermittelten Finanzierungsanfragen

4.1 Die Reklamation von Finanzierungsanfragen ist ausgeschlossen.

5. Support

5.1 Der Anbieter wird Fehler, die im Zusammenhang mit den Leistungen gemäß Ziff. 2 und 3 auftreten, wie folgt bearbeiten:

5.2 Ein Fehler liegt vor, wenn eine vollständige Übertragung der Informationen und Dokumente der Endnutzer in das Europace-Konto des Kunden aufgrund einer Fehlfunktion der Schnittstelle nicht möglich ist,

5.3 Die Fehlerbehandlung umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind (insbesondere Sicherheitspatches und Bugfixes). Die Fehlerbehandlung erfolgt im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt. Details zur Fehlerbehandlung finden sich in Anlage 1 zu diesem Vertrag.

5.4 Leistungen der Fehlerbehandlung können auch durch eine Umgehung oder Update-Lieferung und nach Absprache mit dem Kunden auch durch Bereitstellung eines Upgrades oder einer neuen Version erfolgen.

5.5 Nicht von der Fehlerbehandlung umfasst sind Störungen in oder aufgrund der der Europace- oder Prohyp-Plattform zugrundeliegenden technischen Infrastruktur. Für die Wartung und Pflege der der Europace- und Prohyp-Plattform zugrundeliegenden technischen Infrastruktur ist der Anbieter nicht verantwortlich.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Anbieter eng und effizient zusammenzuarbeiten, insbesondere

6.1.1 festgestellte Fehler von erbrachten Leistungen der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5 und Anlage 1 zu diesem Vertrag mitzuteilen,

6.1.2 Anlagen, Einrichtungen und zur Zusammenarbeit fachlich geeignetes Personal, soweit zur Leistungserbringung erforderlich, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen,

6.1.3 seine Mitwirkungspflichten fristgerecht zu erfüllen und Erklärungen fristgerecht abzugeben.

6.2 Der Kunde hat vor der Fehlermeldung an den Anbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Analyse der Soft- und Hardwareumgebung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Fehler nicht auf Komponenten zurückzuführen ist, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind.

6.3 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm zwecks Aufnahme in die Datenbank gemäß Ziff. 2.1.1 gegenüber dem Anbieter gemachten Angaben zutreffend, korrekt und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

6.4 Kommt der Kunde mit der Erfüllung der in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, ruhen für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtungen von dem Anbieter, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können.

6.5 Vorstehende Mitwirkungspflichten des Kunden sind Vertragspflichten.

7. Vergütung und Zahlung

7.1 Dieser Vertrag kommt mit der Bestellung der Lizenz/en durch den Kunden (Onboarding-Prozess im CRM) und der schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Anbieter (per E-Mail) zustande. Nach Vertragsannahme hat der Anbieter für die individuelle Einrichtung der zum Betrieb erforderlichen Softwareumgebung und die Zusendung der Zugangsdaten 5 bereitstellungsfreie Werktage. Vorstehendes findet sinngemäß auch dann Anwendung, wenn der Vertrag über ein individuelles Angebot bzw. individuelle Bestellung zustande kommt.

7.2 Die vom Kunden an den Anbieter zu zahlende Gebühr wird auf der Webseite des Anbieters und im Onboarding-Prozess im CRM ausgewiesen. Spätestens bei der Einrichtung einer Zahlungsmethode zur monatlichen oder jährlichen Abrechnung wird die Gebühr final ausgewiesen. Der Kunde muss zur Nutzung der Anwendung mindestens die Basislizenz buchen. Weitere Funktionalitäten sind ggf. erst durch Buchung eines Zusatzpakets zugänglich. Die Zusatzpakete, deren Umfang und deren Kosten werden auf der Webseite des Anbieters und im CRM ausgewiesen.

7.3 Die ersten 14 Tage der Vertragslaufzeit gelten als kostenlose Testphase. Für diesen Zeitraum fallen keine Lizenzgebühren an. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang des Kunden zur Anwendung automatisch gesperrt, sofern der Kunde bis dahin kein kostenpflichtiges Abonnement gebucht hat. Mit Buchung eines Abonnements wird der Zugang freigeschaltet und die Zahlungspflicht tritt ab diesem Zeitpunkt ein.

7.4 Die gemäß Ziff. 7.1 geschuldete Vergütung ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnungen zur Zahlung fällig. Alle Gebühren und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt den Zugang zu der Vertragssoftware bis zum Ende des Zahlungsverzugs zu sperren.

8. Stellung des Kunden; keine Haftung des Anbieters für die Tätigkeit des Kunden und Endnutzers

8.1 Die Bearbeitung von über die App an den Kunden übermittelten Finanzierungsanfragen und die Beratung des Endnutzers ist alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG, einzuhalten und Endnutzer nur im Rahmen ihrer Einwilligung und der vertraglich vereinbarten Zwecke zu kontaktieren.

8.2 Der Anbieter übernimmt weder für die wahre Identität von Endnutzern noch für die Richtigkeit der von diesen im Rahmen einer Finanzierungsanfrage gemachten Angaben eine Gewähr. Der Kunde ist selbst gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität des Endnutzers sowie die Richtigkeit seiner Angaben zu informieren.

8.3 Der Kunde erbringt seine Vermittlungstätigkeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist verpflichtet, dies nach außen kenntlich zu machen.

8.4 Der Kunde darf weder als Vertreter des Anbieters auftreten, noch ist er befugt, Erklärungen für den Anbieter abzugeben oder den Anbieter rechtsgeschäftlich zu vertreten.

8.5 Der Kunde darf keine Zahlungen oder Erklärungen von Endkunden, die über die Inanspruchnahme des Finanzproduktes hinausgehen, in irgendeiner Form entgegennehmen.

8.6 Der Kunde wird bei seiner Vermittlungstätigkeit alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. §§ 655a ff. BGB, PAngV, EGBGB, Geldwäschegesetz, DSGVO und BDSG, GewO) und Berufspflichten beachten.

8.7 Der Kunde verpflichtet sich das Einverständnis von dritten Parteien, z.B. Nutzern der App, seinen eigenen Kunden oder seinen eigenen Partnern (z.B. Zuträger und Tippgeber), einzuholen, bevor diese mit den bereitgestellten Funktionalitäten der Anwendung zur Zusammenarbeit eingeladen werden. Dazu zählt insbes., aber nicht ausschließlich, die Einladung von Kunden über das CRM und die Einladung von Zuträgern zum Tippgeberportal.

8.8 Der Kunde wird bei seiner Vermittlungstätigkeit, soweit diese im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere der Europace- und Prohyp-Plattform oder der App, steht, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einhalten.

8.9 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Tätigkeit des Beraters, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von ihm erbrachten Vermittlungsleistungen gegenüber Endnutzer:innen oder Finanzierungsgebern. Sämtliche Ansprüche Dritter, die aus der Vermittlungstätigkeit resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des Beraters.

9. Zusammenarbeit mit Tippgebern

9.1 Berater dürfen Dritte („Tippgeber“) in die Vermittlung von Finanzierungsanfragen einbeziehen, sofern die Einwilligung der Endnutzer zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an den Tippgeber und Berater vorliegt.

9.2 Der Berater ist dafür verantwortlich, dass Tippgeber die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten, insbesondere die DSGVO. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch Tippgeber.

9.3 Tippgeber können dem Berater Kundendaten übermitteln, die anschließend in der Anwendung zur Bearbeitung genutzt werden. Der Berater stellt sicher, dass diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Finanzierungsanfragen genutzt werden.

9.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder den Umfang der von Tippgebern übermittelten Daten.

9.5 Tippgeber dürfen die Anwendung nicht eigenständig nutzen oder Endnutzer kontaktieren. Alle Aktivitäten erfolgen ausschließlich über den Berater.

10. Pflichten des Kunden bei Vermittlungen über die Europace-Plattform

10.1 Da für den Abruf von Finanzierungsvorschlägen Technologien der Europace AG eingesetzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zum Abschluss der Darlehensanfrage über den Europace-Marktplatz zu verwenden. Es ist nicht gestattet, die durch die Europace-Technologien validierten Informationen über den Endnutzer über andere Kanäle, Vertriebspartner oder Marktplätze abzuschließen außer über den Europace-Marktplatz.

10.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit Vermittlungen über Europace die von den jeweiligen Finanzierungsgebern gestellten und auf der Europace-Plattform hinterlegten Vorgaben beachten.

10.3 Die Entscheidung über den Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Endkunden erfolgt bei Vermittlungen über Europace stets ausschließlich durch den jeweiligen Finanzierungsgeber.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, Europace und den Anbieter eine etwaige drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich anzuzeigen und beide Gesellschaften über alle im Zusammenhang mit der Europace-Plattform stehenden aktuellen Geschäftsvorfälle, insbesondere den Stand von Vermittlungen, unaufgefordert zu informieren.

10.5 Für die Nutzung des Europace-Kontos beachtet der Kunde im Übrigen die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen und Bedienhinweise von Europace.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beginnt mit der Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements durch den Kunden. Vor der Buchung des Abos läuft lediglich die kostenlose Testphase. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigungsfrist findet auch auf alle etwaigen Vertragsverlängerungen Anwendung.

11.2 Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

11.3 Ein wichtiger Grund, der die Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde im Zusammenhang mit der Vermittlung über Europace schuldhaft und in erheblicher Weise gegen (a) die auf der Europace-Plattform eingestellten Vorgaben von Finanzierungsgebern für das jeweils vermittelte Finanzprodukt oder (b) die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßt,

b) der Kunde bei seiner Vermittlungstätigkeit wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und die Verstöße auch auf eine Abmahnung durch die Anbieter nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

11.4 Ab dem Zeitpunkt der Kündigung werden dem Kunden keine neuen Finanzierungsanfragen mehr übermittelt. Die Vorgänge werden in HYPOFY archiviert; der Kunde hat danach keinen Zugriff mehr auf diese Vorgänge.

11.5 Jede Kündigung hat in Text- oder in Schriftform zu erfolgen.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (im Folgenden „Betriebsgeheimnisse“) der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Dazu zählen insbes. Informationen zur Vergütung und Laufzeit des Vertrags.

12.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Vertragspartei bereits offenkundig oder einer anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die Vertragspartei ohne Verschulden einer anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die Vertragspartei einer anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse einer anderen Vertragspartei, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die anderen Vertragspartei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit der Vertragspartei die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

12.3 Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein und unterstützen sich gegenseitig in angemessenem Umfang, soweit eine Partei ihren datenschutzrechtlichen Pflichten nicht ohne Mitwirkung einer anderen Partei nachkommen kann.

12.4 Soweit Anbieter und Kunde Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung und Bearbeitung von Finanzierungsanfragen gemeinsam festlegen, sind die Parteien gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die Parteien werden in diesen Fällen eine gesonderte Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit abschließen, in der insbesondere festgelegt wird, wer welche datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt. Im Übrigen verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.

12.5 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet (insbesondere im Rahmen der Bereitstellung und des Hostings des CRM sowie der Erstellung, des Hostings und des Betriebs der Berater-Webseite), erfolgt die Verarbeitung als Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO. Für diese Fälle gilt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist.

12.6 Unabhängig von einer etwaigen Auftragsverarbeitung verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten auch zu eigenen Zwecken als eigenständiger Verantwortlicher, insbesondere zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention und Produktverbesserung.

13. Haftung

13.1 Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

13.1.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Anbieter jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

13.1.2 Die sich aus Ziff. 13.1.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder eine Eigenschaft der Sache zugesichert hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

14.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe, Deutschland. Der Anbieter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt in diesem Fall das gesetzlich zulässige Maß.

Anlage 1 zu Teil A: Fehlerbehandlung

1. Dem Kunde bekannt gewordene Fehler sind per E-Mail an support@hypofy.de zu melden.

2. Die Fehler werden in folgende Fehlerklassen eingeteilt:

2.1.1 Klasse 1 (ablaufunterbrechender Fehler): der Betriebsablauf ist unterbrochen. Die Schnittstelle bzw. der Code können nicht bzw. nur mit schwerwiegenden Einschränkungen genutzt werden;

2.1.2 Klasse 2 (ablaufbeeinträchtigender Fehler): der Betriebsablauf ist erheblich beeinträchtigt. Die Funktionsweise der Schnittstelle bzw. des Codes ist erheblich beeinträchtigt, es kommt zu Fehlfunktionen.

2.1.3 Klasse 3: (sonstiger Fehler): keine Beeinträchtigung des Betriebsablaufs, ein Arbeiten mit der Schnittstelle bzw. dem Code ist möglich, wenn auch nicht durchgängig innerhalb der vereinbarten Parameter; Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbedürftig. Fehlfunktionen können umgangen werden

3. Fehlermeldungen müssen geeignete Informationen beinhalten, damit Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer die Fehlerbehandlung beginnen kann. Diese Informationen umfassen insbesondere:

3.1.1 das verwendete Endgerät samt Betriebssystemversion.

3.1.2 eine Beschreibung zur Reproduktion des Fehlers.

3.1.3 Fehlermeldung bzw. sich darstellendes Fehlerbild.

3.1.4 Zeitpunkt des Fehlers.

3.1.5 betroffener Kunde.

4. Nach Zugang der entsprechenden Fehlermeldung gelten nachstehende Reaktionszeiten:

4.1.1 Klasse 1: Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Zugang der Fehlermeldung, mit der Fehlerbeseitigung.

4.1.2 Klasse 2: Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 96 Stunden nach Zugang der Fehlermeldung, mit der Fehlerbeseitigung.

4.1.3 Klasse 3: Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 120 Stunden nach Zugang der Fehlermeldung, mit der Fehlerbeseitigung.

5. Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer mit der Fehlerbehandlung zu beginnen hat.

6. Reaktionszeiten laufen während der folgenden Geschäftszeiten von Anbieter bzw. deren Unterauftragnehmer: Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit. Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage sowie gesetzliche Feiertage in Karlsruhe, Deutschland.

7. Erfolgt die Fehlermeldung außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Geschäftszeit. Erfolgt die Fehlermeldung innerhalb der Geschäftszeiten, so läuft eine am Ende der Geschäftszeiten dieses Tages noch nicht abgelaufene Reaktionszeit ab dem Beginn der nächsten Geschäftszeit weiter.

Teil B: Besondere Bedingungen für Berater-Webseiten

B.1 Geltungsbereich

B.1.1 Dieser Teil B gilt für Verträge über die Erstellung, das Hosting und den Betrieb einer Webseite für den Kunden (im Folgenden die „Berater-Webseite“). Bei Widersprüchen zu Teil A gehen die Regelungen dieses Teils B für die Berater-Webseite vor.

B.1.2 Für die Berater-Webseite gelten die Ziffern 6 (Mitwirkungspflichten), 7.4 und 7.5 (Zahlung), 12 (Geheimhaltung und Datenschutz), 13 (Haftung) und 14 (Schlussbestimmungen) des Teils A entsprechend. Die übrigen Regelungen des Teils A – insbesondere die kostenlose Testphase nach Ziff. 7.3 – finden auf die Berater-Webseite keine Anwendung, soweit dieser Teil B nicht ausdrücklich auf sie verweist.

B.2 Vertragsschluss

B.2.1 Der Kunde kann die Berater-Webseite über das Bestellformular auf der Webseite des Anbieters (verbindliche, kostenpflichtige Bestellung) oder auf Grundlage eines individuellen Angebots bestellen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.

B.2.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.

B.3 Leistungsumfang

B.3.1 Der Anbieter erstellt und betreibt für den Kunden eine Berater-Webseite in einer der angebotenen Ausbaustufen (Paket „Starter“, „Business“ oder „Premium“). Der jeweilige Leistungsumfang der Pakete wird auf der Webseite des Anbieters ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung bestätigt.

B.3.2 Die Erstellung umfasst ein Kickoff-Gespräch zur Aufnahme von Branding (insbesondere Logo, Farben, Schrift, Fotos), Inhalten und Pflichtangaben des Kunden, die Umsetzung eines Entwurfs auf Basis des Baukastensystems des Anbieters sowie bis zu zwei Korrekturschleifen vor dem Livegang. Weitere Korrekturschleifen sowie Sonderwünsche außerhalb des gebuchten Paketumfangs werden nach Aufwand gemäß Ziff. B.6.3 vergütet.

B.3.3 Der laufende Betrieb umfasst das Hosting in Deutschland, SSL-Verschlüsselung, technische Wartung, Sicherheits- und Plattform-Updates sowie die Fehlerbehebung. Für die Verfügbarkeit gilt Ziff. 1.7 des Teils A entsprechend. Anlage 1 zu Teil A (Fehlerbehandlung) gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Fehler der Klasse 1 insbesondere vorliegt, wenn die Berater-Webseite nicht erreichbar ist.

B.3.4 Anfragen, die über die Formulare bzw. den Finanzierungs-Funnel der Berater-Webseite eingehen, werden automatisiert in das HYPOFY-CRM des Kunden übertragen, sofern der Kunde die Anwendung nach Teil A nutzt. Nutzt der Kunde die Anwendung nicht, erfolgt die Zustellung der Anfragen per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse.

B.3.5 Bestehende Bewertungen des Kunden (z. B. Google) werden auf der Berater-Webseite eingebunden und angezeigt. Das aktive Einholen oder Sammeln von Bewertungen ist nicht Bestandteil des Angebots.

B.3.6 Der Anbieter schuldet die Erstellung und den Betrieb der Berater-Webseite, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen oder ein bestimmtes Anfragevolumen.

B.4 Rechtstexte; keine Rechtsberatung

B.4.1 Der Anbieter erstellt Impressum, Erstinformation und Datenschutzerklärung der Berater-Webseite automatisiert als Vorlagen aus den vom Kunden bereitgestellten Angaben (insbesondere den Pflichtangaben nach § 34i GewO).

B.4.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und der daraus erstellten Rechtstexte bleibt der Kunde als Betreiber der Berater-Webseite verantwortlich. Der Anbieter leistet keine Rechtsberatung; eine anwaltliche Prüfung der Rechtstexte wird empfohlen.

B.5 Inhalte und Nutzungsrechte

B.5.1 Der Kunde stellt die für die Erstellung erforderlichen Inhalte (insbesondere Logo, Fotos, Texte und Pflichtangaben) bereit und gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt und ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die auf den vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, auf erstes Anfordern frei.

B.5.2 Der Kunde räumt dem Anbieter an den bereitgestellten Inhalten die für die Erstellung und den Betrieb der Berater-Webseite erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Vertragslaufzeit ein.

B.5.3 Das Baukastensystem, die Templates, das Design-System und der Quellcode der Berater-Webseite sind und bleiben geistiges Eigentum des Anbieters bzw. seiner Lieferanten; Ziff. 1.9 des Teils A gilt entsprechend. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die für ihn erstellte Berater-Webseite zu nutzen.

B.6 Vergütung

B.6.1 Für die Berater-Webseite fallen eine einmalige Einrichtungsgebühr (Setup) sowie eine laufende monatliche Gebühr gemäß dem gewählten Paket an. Die Preise werden auf der Webseite des Anbieters ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung bestätigt; sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

B.6.2 Die Einrichtungsgebühr wird mit Zugang der Auftragsbestätigung berechnet. Die laufende Gebühr ist ab dem Livegang der Berater-Webseite geschuldet; verzögert sich der Livegang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung), ist die laufende Gebühr spätestens sechs Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung geschuldet. Ziff. 7.4 und 7.5 des Teils A gelten entsprechend.

B.6.3 Im laufenden Betrieb sind kleinere Inhaltsänderungen (z. B. Texte, Bilder, Kontaktdaten) mit bis zu zwei Änderungsanfragen pro Quartal enthalten. Darüber hinausgehende Inhaltsänderungen sowie neue Seiten, neue Funktionen oder Redesigns erfolgen nach vorheriger Beauftragung nach Aufwand zu einem Stundensatz von 95 €.

B.7 Domain

B.7.1 Die Berater-Webseite wird wahlweise unter einer eigenen Domain des Kunden oder unter einer kostenlosen Subdomain des Anbieters (*.sites.hypofy.de) betrieben; ein SSL-Zertifikat ist jeweils enthalten.

B.7.2 Bei Nutzung einer eigenen Domain bleibt der Kunde Inhaber der Domain. Der Kunde wirkt an der technischen Einrichtung mit (insbesondere durch DNS-Einstellungen oder Delegation der Domain). Registriert der Anbieter im Auftrag des Kunden eine neue Domain, erfolgt die Registrierung auf den Kunden als Inhaber; anfallende Registrierungs- und Verlängerungsentgelte trägt der Kunde.

B.7.3 An Subdomains unter sites.hypofy.de erwirbt der Kunde keine Rechte über die Vertragslaufzeit hinaus.

B.8 Mitwirkungspflichten des Kunden

B.8.1 Ergänzend zu Ziff. 6 des Teils A stellt der Kunde die für Erstellung und Betrieb erforderlichen Informationen und Inhalte rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere seine Pflichtangaben nach § 34i GewO, Branding-Material und erforderliche Zugänge (z. B. DNS). Er prüft Entwürfe und Rechtstexte-Vorlagen zeitnah und teilt Änderungen seiner Angaben, insbesondere der Pflichtangaben, unverzüglich mit.

B.8.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gilt Ziff. 6.4 des Teils A; Ziff. B.6.2 bleibt unberührt.

B.9 Laufzeit und Kündigung

B.9.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Berater-Webseite beträgt 12 Monate und beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Ziffern 11.2 und 11.5 des Teils A gelten entsprechend.

B.9.2 Der Vertrag über die Berater-Webseite kann unabhängig von einem etwaigen Vertrag über die Anwendung nach Teil A gekündigt werden.

B.10 Folgen der Vertragsbeendigung

B.10.1 Mit Beendigung des Vertrags wird die Berater-Webseite vom Netz genommen. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Weiternutzung des Baukastensystems, der Templates oder des Quellcodes besteht nicht.

B.10.2 Der Anbieter stellt dem Kunden die von ihm bereitgestellten Inhalte sowie die Texte der Berater-Webseite auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung und wirkt bei der Übertragung einer eigenen Domain des Kunden mit (z. B. durch Bereitstellung des Auth-Codes).

B.10.3 Für die Löschung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Stand: 16.07.2026

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